Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zu den zeitlichen und sachlichen Grenzen für die Bildung von Ansparabschreibungen im Rahmen von Bilanzänderungen
Die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG i. R. einer Bilanzänderung gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 89/05, EFG 2005 S. 1922) nicht mehr zulässig, wenn nicht spätestens bis zum Ablauf des möglichen Investitionszeitraums eine Dokumentation der Bildung der Rücklage in der Buchführung erfolgt ist (Bezug: § 7g Abs. 3, § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG).▶NWB VAAAB-67951
▶Praxishinweise: (1) Das FG setzt sich mit dem sog. Finanzierungszusammenhang bei Bildung der Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG auseinander. Der Kläger hatte in seinem Jahresabschluss zum einen Verlust ausgewiesen und zunächst keine Ansparrücklage gebildet. Nachdem aufgrund einer Außenprüfung der Verlust für 2000 gemindert worden war, bildete er im Wege einer Bilanzänderung im Januar 2004 nachträglich eine Ansparrü...