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StuB Nr. 8 vom Seite 328

Reichweite des Verwertungsrechts des Insolvenzverwalters

Das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters aus § 166 Abs. 2 InsO erstreckt sich nicht auf einen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Drittschuldner unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegten Forderungserlös (, ZInsO 2006 S. 34 f.).

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