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Berücksichtigung einer hypothetischen Anfechtung von Steuerzahlungen
Der Inanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers als Haftungsschuldner für Steuerschulden der GmbH steht gem. rkr. (EFG 2006 S. 321) die mögliche Anfechtbarkeit der Zahlungen, deren Unterbleiben dem Geschäftsführer zum Vorwurf gemacht wird, nicht entgegen. Bei der Prüfung der Kausalität der Pflichtverletzung für den Schaden kommt es insoweit nur auf die verwirklichte Ursache an (vgl. hierzu §§ 69, 34, 191 AO; §§ 92, 130 ff. InsO).