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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 2949/05 GE EFG 2006 S. 759 Nr. 10

Gesetze: GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung bei Rückabwicklung mit aufschiebender Bedingung der Weiterveräußerung an einen Dritten

Leitsatz

  1. Die aufschiebende Bedingung der Weiterveräußerung an einen Dritten bei der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags steht der Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung nicht entgegen, wenn der Veräußerer es allein in der Hand hat, die allein auf sein Betreiben in den Aufhebungsvertrag aufgenommene Bedingung eintreten zu lassen, und der Erwerber mit dem Aufhebungsvertrag jegliche Einflussnahme im Hinblick auf das erworbene Grundstück verloren hat.

  2. Die Sachlage ist mit der vergleichbar, in der der Veräußerer von dem Ersterwerber zunächst die Benennung eines Ersatzkäufers verlangt, bevor er sich von dem Kaufvertrag löst, ohne dass der Ersterwerber damit eigene wirtschaftliche oder persönliche Interessen verfolgt (Abgrenzung zum , EFG 1993, 538).

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 759 Nr. 10
KAAAB-84178

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.02.2006 - 7 K 2949/05 GE

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