Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung von Steuerbescheiden
Leitsatz
Zur Erfüllung der für eine öffentliche Zustellung vorauszusetzenden Prüfungspflicht der Behörde kann bei unbekanntem Aufenthaltsort
des Stpfl. auch die Befragung von ehemaligen Hausgenossen, Angehörigen oder sonstigen Mittelspersonen gehören.
Eine solche Nachfrage liegt ungeachtet der Erfolglosigkeit einer Anschriftsermittlung über das Einwohnermeldeamt auf der
Hand, wenn bereits drei Jahre zuvor der Kontakt zu dem nach Spanien verzogenen Stpfl. über dessen im Inland wohnhafte Mutter
hergestellt werden konnte.
Die Ausschöpfung der sich anbietenden Ermittlungsmöglichkeiten ist jedenfalls dann nicht entbehrlich, wenn keine Anhaltspunkte
für eine bewusst auf Verheimlichung des Aufenthaltsortes angelegte Handlungsweise des Zustellungsempfängers vorliegen.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 865 Nr. 12 SAAAB-84158
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.02.2006 - 1 K 2677/05 E,U
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