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Haftung des Steuerberaters auch für Beratungsfehler bei unerlaubter Rechtsberatung
Das OLG Naumburg hat mit Urteil v. 12. 7. 2005 – 1 U 8/05 ein Urteil des Landgerichts bestätigt, durch das ein Steuerberater verurteilt worden war, an seinen Mandanten Schadensersatz in Höhe von 10.634,17 € zu leisten.
Die Richter haben festgestellt, dass ein Steuerberater, der einen Mandanten in Fragen gesellschaftsrechtlicher Gestaltung berät (hier: Rat zur Übernahme der Notgeschäftsführung durch einen Angestellten einer GmbH), gegen Art. 1 § 1 Satz 1 RBerG verstößt. Diese Art der Rechtsberatung gehört nämlich nicht zum Wirkungskreis eines Steuerberaters.
Für Vermögensschäden, die im Rahmen einer unerlaubten Rechtsberatung aufgrund eines Beratungsfehlers des Steuerberaters entstehen, haftet dieser wie ein Rechtsanwalt. Der Steuerberater ist nicht etwa geschützt, weil er die fachlichen Ken...