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Maßnahmen zur Beseitigung der Insolvenz
So „erlösen” Sie Ihren Mandanten aus Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
Im Rahmen des Krisen- und Insolvenzmanagements sind Sie als professioneller Berater auf ganzer Linie gefordert: Eine Krise des Unternehmens sollten Sie rechtzeitig erkennen und den Inhaber bzw. organschaftlichen Vertreter darauf hinweisen, um zivil- und strafrechtliche Nachteile zu vermeiden (vgl. ). Wenn die Krise in eine ernsthafte Existenzbedrohung umschlägt, müssen Sie im Rahmen eines effektiven Insolvenzmanagements eventuell vorliegende Insolvenzgründe identifizieren und dem Mandanten kommunizieren (vgl. ). Außerdem sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen von Sanierungsmaßnahmen berücksichtigen (vgl. ). Letztlich sind Sie gefragt, wenn es um den richtigen Einsatz von Gestaltungsinstrumenten geht.
I. Überblick der möglichen Maßnahmen
Hinsichtlich der Gestaltungsinstrumente ist zu differenzieren, welcher Insolvenzgrund beseitigt werden soll. Geht es um die Beseitigung des Insolvenzgrunds der Zahlungsunfähigkeit, so sind andere Maßnahmen zu ergreifen als bei der Beseitigung der Überschuldung.
Folgende Maßnahmen bieten sich in diesem Zusammenhang an:
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Maßnahmen | ||
Beseitigung der | Zahlungsunfähigkeit | Nur Zuführung neuer Liquiditä... |