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Das Diskussionspapier „Management Commentary” des IASB
– Vergleich und denkbare Wechselwirkungen mit dem bestehenden Regelwerk –
I. Einleitung
Die Lageberichterstattung als Element der Unternehmensberichterstattung findet auch international zunehmend Anerkennung. So wird durch die Verabschiedung der Transparenzrichtlinie die Lageberichterstattung ab 2007 Pflichtbestandteil der jährlichen Finanzberichterstattung aller in der EU an einem Kapitalmarkt notierten Unternehmen. Eine inhaltliche Konkretisierung findet sich in den im Jahre 2003 überarbeiteten 4. und 7. EG-Richtlinien. Seitens des International Accounting Standards Board (IASB) fehlt bislang eine Vorgabe für einen entsprechenden Berichtsbestandteil. Insoweit sind für deutsche Unternehmen die nationalen gesetzlichen Vorschriften gem. §§ 264 Abs. 1 Satz 1, 290 Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines (Konzern-)Lageberichts bzw. zu dessen Inhalt §§ 289 und 315 HGB maßgebend. Darüber hinaus sind die Vorgaben des DRSC zu beachten: Die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 15 Lageberichterstattung sowie (DRS) 5 Risikoberichterstattung sind nach ihrer Bekanntmachung durch das BMJ als GoB anzusehen (§ 342 Abs. 2 HGB).
Mit dem Ende Oktober vergangenen Jahres veröffentlichten Papier aus dem Forschungsprojekt zum Thema „Management Commentary” (MC) stellt der IASB seine Vorschläge zur Diskussion. Es handelt sich jedoch noch n...