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Leistungen von Umzugsspeditionen als haushaltsnahe Dienstleistung
Von Umzugsspeditionen durchgeführte privat veranlasste Umzüge sind den begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen des § 35a Abs. 2 EStG zuzuordnen. Diese Rechtsauffassung ist in allen noch offenen Fällen zu beachten. Die Steuerermäßigung setzt jedoch weiterhin den Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstituts voraus.