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Anspruch von Ehepaaren auf Vergünstigungen für Alleinstehende
Hat das BVerfG steuerliche Vorschriften über nur Alleinstehenden zustehende Vergünstigungen – hier: Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und Haushaltsfreibetrag – zwar für unvereinbar mit der Verfassung erklärt, jedoch eine befristete Weitergeltungsanordnung ausgesprochen, haben Ehepaare für die Dauer der Weitergeltung keinen Anspruch auf Zubilligung dieser Vergünstigungen, auch nicht aufgrund der in Art. 8 und 14 EMRK verankerten Menschenrechte.