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Nutzungsdauer für ein an den Betrieb gebundenes Zuckerrübenlieferrecht
Ein an den Betrieb gebundenes Zuckerrübenlieferrecht stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut dar. Es handelt sich um ein Recht von unbestimmter Dauer, da eine Gewissheit über das Ende nicht aber über den Zeitpunkt des Wegfalls besteht. Auch immaterielle Wirtschaftgüter müssen einem Wertverzehr unterliegen, um abgeschrieben werden zu können. Sie sind nicht abnutzbar, wenn trotz bestehender zeitlicher Begrenzung mit immer neuen Verlängerungen zu rechnen ist oder aus sonstigen Gründen ein zeitlich bestimmbares Ende nicht erkennbar ist. Bei der Milchreferenzmenge handelt es sich um eine Regelung der Finanzverwaltung, die nicht ohne weiteres auf die Zuckerrübenlieferrechte übertragen werden kann.