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Hauptgewinn bei Verlosung einer Bausparkasse für Außendienstmitarbeiter als Betriebseinnahme des Gewinners
Führte eine Bausparkasse in jedem Quartal eine „Wettbewerbsauslosung für akquirierende Außendienstmitarbeiter” durch und wurde nach den Spielregeln von der Provision für jeden vermittelten Bausparvertrag 1 DM für die Auslosung einbehalten, so führte der Hauptpreis, den ein selbständiger Bezirksleiter der Bausparkasse nach einer Auslosung erhielt, zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen.