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Kostenersatz für Arbeitnehmer gehörende Arbeitsmittel
Erstattung der Instandhaltungskosten für Musikinstrumente ist steuerfreier Auslagenersatz
Wenn der Arbeitgeber die Kosten für die Instandhaltung der den Orchestermusikern gehörenden Musikinstrumente aufgrund tariflicher Verpflichtung ersetzt, liegt nach der Entscheidung des keine Bereicherung des Arbeitnehmers vor. Vielmehr sind die Aufwendungen durch die Belange des Arbeitgebers bedingt.
Langjährige Streitfrage geklärt
Kann der Arbeitgeber den Musikern in Kulturorchestern keine Instrumente zur Verfügung stellen, ist er nach dem Tarifvertrag verpflichtet, für die Abnutzung der im Eigentum der Arbeitnehmer stehenden Musikinstrumente ein Instrumentengeld zu gewähren, sowie die als erforderlich nachgewiesenen Instandsetzungskosten zu ersetzen, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Zeitwert des Instruments stehen.
Während die Erstattung für verbrauchte Saiten, Rohre und Blätter aufgrund ihrer Eigenschaft als Hilfs- und Betriebsstoffe mit einer kurzen Nutzungsdauer als nicht steuerbarer Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG behandelt werden konnte, war die Einstufung der Erstattung für die Kosten der Instandhaltung bisher umstritten. Das Problem lag darin, dass der Arbeitgeber mit seinen Leistungen auf längerf...