Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerung von Dachfonds
Einführungsschreiben des BMF zum InvStG hat Zweifelsfragen offen gelassen
Die steuerliche Behandlung von Dachfonds führte seit jeher zu Auslegungsschwierigkeiten in der Praxis. Durch das Investmentsteuergesetz (InvStG) wurden Dachfonds steuerrechtlich erstmals gesetzlich verankert. Zu einigen aufgeworfenen Fragen nimmt das (BStBl 2005 I S. 728) ausführlich Stellung. Dennoch bleiben zahlreiche Zweifelsfragen, auf die die Praxis Antworten braucht.
I. Gesetzliche Regelung des Fondstyps „Dachfonds”
Ein Dach-Investmentfonds liegt vor, wenn ein Investmentfonds in andere Investmentfonds investiert. Aufsichtsrechtlich wurde diese Anlageform erstmals mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz in Deutschland zugelassen. Der bisherige Nachteil, dass dieser Fondstyp neben der beschränkten Anlage in Liquidität (49 v. H.) lediglich in andere aufsichtsrechtlich zugelassene Fondstypen investieren durfte, galt seit jeher als Manko dieser Fondsklasse. Durch das Investmentmodernisierungsgesetz wurden diese Beschränkungen aufgegeben. Dachfonds können nunmehr in sämtliche Vermögensgegenstände investieren, die in § 2 Abs. 4 InvG genannt sind. Im Grunde erfasst § 10 InvStG somit auch Fonds, die aufsichtsrechtlich keine Dachfonds sind, also alle doppelstöckigen Fondskons...