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Investitionszulagengesetz 2007
Erste Empfehlungen aufgrund des Gesetzentwurfs
Das BMF hat am den Entwurf eines InvZulG 2007 veröffentlicht (s. Startseite NWB online unter Gesetzesvorhaben). Die Vorabveröffentlichung soll den betroffenen Investoren die Möglichkeit geben, die Investitionsentscheidungen so auszurichten, dass die Investitionsfristen eingehalten werden. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz im Juli 2006 verkündet wird. Das Gesetz wird allerdings erst mit der Genehmigung der EU-Kommission in Kraft treten. Von deutscher Seite ist mit keinen wesentlichen Änderungen mehr zu rechnen. Eine verlässliche Aussage, ob die EU-Kommission auf weiteren Anpassungen bestehen wird, ist derzeit nicht möglich.
1. Förderbereich
Im Kern soll das InvZulG 2007 die Förderung nach dem InvZulG 2005 fortführen. Die Begünstigung ist vorgesehen für Erstinvestitionen in Betrieben der begünstigten Wirtschaftszweige zur Anschaffung oder Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und von Gebäudeneubauten. Die begünstigten Wirtschaftszweige des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen sollen um das Beherbergungsgewerbe erweitert werden. Hierunter fallen ...