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Umsatzsteuer | „Verwaltung” von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften
Das , Abbey National plc und Inscape Investment Fund, lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Begriff der „Verwaltung” von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften i. S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-RL stellt einen autonomen Begriff des Gemeinschaftsrechts dar, dessen Inhalt die Mitgliedstaaten nicht verändern können. (2) Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-RL ist dahin auszulegen, dass unter den Begriff „Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften” i. S. dieser Bestimmung die Dienstleistungen der administrativen und buchhalterischen Verwaltung der Sondervermögen durch einen außenstehenden Verwalter fallen, wenn sie ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes bilden und für die Verwaltung dieser Sondervermögen spezifisch und wesentlich sind. (3) Dagegen fallen unter diesen Begri...