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Gewerbesteuer | Erhöhung des Hinzurechnungsbetrags gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG a. F.
Nach dem NWB ZAAAB-83872 wirkt sich die in § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG a. F. angeordnete Erhöhung des Hinzurechnungsbetrags um die nach § 10 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Satz 2 AStG a. F. abziehbaren Steuern auch auf die Ermittlung des Gewerbeertrags aus. Dass sich die der Erhöhung zugrunde liegende Anrechnung der nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG a. F. abziehbaren Steuer nur auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer bezieht, hindert dieses Ergebnis nicht.