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Einkommensteuer; | Mindesttodesfallschutz bei Lebensversicherungen
Mit Schr. v. (BStBl I 1438) hat das BMF zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Lebensversicherungen ausführlich Stellung genommen. Insbesondere wird eingegangen auf den Mindesttodesfallschutz, Beitragszahlungen in variabler Höhe / dynamische Beitragszahlung, Versicherungen mit identischer Todesfall- und Erlebensfallsumme, Versicherungen mit gestaffelter Todesfalleistung oder mit Leistungsausschluß bei Tod zu Vertragsbeginn, Kapitallebensversicherungen mit mehreren Erlebensfallzahlungen während der Versicherungsdauer, die Behandlung von Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc EStG) sowie auf fondsgebundene Lebensversicherungen und Direktversicherungen. Das Schr. ersetzt das (BStBl I 124).