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Thüringer FG Urteil v. - I 914/04

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 8 Abs. 1, BGB § 762, BGB § 763, FGO § 136 Abs. 1 S. 3

Hauptgewinn bei Verlosung einer Bausparkasse für Außendienstmitarbeiter als Betriebseinnahme des Gewinners

Leitsatz

1. Führte eine Bausparkasse in jedem Quartal eine „Wettbewerbsauslosung für akquirierende Außendienstmitarbeiter” durch und wurde nach den Spielregeln von der Provision für jeden vermittelten Bausparvertrag 1 DM für die Auslosung einbehalten, so führte der Hauptpreis, den ein selbständiger Bezirksleiter der Bausparkasse nach einer Auslosung erhielt, zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen.

2. Nach In-Kraft-Treten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes zum kann auch ein Unterliegen in einem Umfang von 8,7 % noch geringfügig i.S. von § 136 Abs. 1 S. 3 FGO sein, mit der Folge, dass die Kosten voll dem anderen Beteiligten auferlegt werden können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
RAAAB-83798

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Nutzungsdauer:
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Thüringer FG, Urteil v. 15.06.2005 - I 914/04

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