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Abgabenordnung; | Duldungsbescheid gegen den aus einer Auflassungsvormerkung Berechtigten (§ 191 Abs. 1 AO)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Der auf den Erwerb des Eigentums an einem Grundstück gründende Rückgewährsanspruch nach § 7 AnfG auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück besteht gegen den Käufer des Grundstücks nicht, wenn nur eine Auflassungsvormerkung für diesen im Grundbuch eingetragen ist. (2) Ist der Bescheid auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück gegen den Anfechtungsgegner als Grundstückseigentümer gerichtet, so umfaßt er nicht die Geltendmachung eines dem Anfechtungsgegner gegenüber etwa in Betracht kommenden Duldungsanspruchs auf Verzicht seiner Sicherungsrechte aus der für ihn im Grundbuch bisher nur eingetragenen Auflassungsvormerkung.