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UM Nr. 11 vom

Nachhaftung für Rentenverbindlichkeit im Rahmen einer Firmenübernahme

RA Dr. K. Jan Schiffer

Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist auf einem bedenklich hohen Niveau. Fällt ein Schuldner wegen Insolvenz aus, kommen Gläubiger "natürlich" auf den Gedanken der "Nachhaftung" weiterer Personen. Das BAG hatte sich dazu in dem hier zu besprechenden Urteil mit einer Betriebsrente nach Betriebsübernahme und späterer Insolvenz zu befassen. Der Fall zeigt u. a. beispielhaft auch, wie wichtig es für Unternehmer ist, sich mit den Haftungsgrundlagen ihrer Tätigkeit zu befassen. Die Kernaussagen des Beitrags lauten: § 613a BGB und § 25 HGB sind als Anspruchsgrundlagen zu unterscheiden. Grund für die Haftung nach § 25 HGB ist eine Rechtsscheinhaftung für schon vorher begründete Ansprüche. Die Rechtsprechung des BGH zur begrenzten Nachhaftung im Rahmen des § 159 HGB a. F. ist nach Ansicht des BAG auf § 26 HGB a. F. nicht anzuwenden.

Dies ist ein Abstract zu einem Aufsatz der Zeitschrift "Unternehmensbewertung & Management" (UM), dem Vorläufer des BBB.

Fundstelle(n):
UM 11/2004
XAAAB-83637