Die Gewerbesteuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen
Die Kernaussagen der Urteilsbesprechung des , F lauten: (1) Bis zur Einführung des Halbeinkünfteverfahrens und des § 8b Abs. 2 KStG gehörte zum Gewinn aus Gewerbebetrieb bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften in der Regel in vollem Umfang der Gewinn aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaft. (2) Die hälftige Steuerbefreiung nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens in § 3 Nr. 40 EStG wirkt sich auch gewerbesteuerlich zugunsten des Stpfl. aus, sodass nur die Hälfte des Veräußerungsgewinns der Gewerbesteuer unterliegt. (3) Als Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung der hälftigen Gewerbesteuerpflicht bietet es sich an, vor Veräußerung der Beteiligung Gewinnausschüttungen vorzunehmen, die bei einer mindestens 10%igen Beteiligung dem Schachtelprivileg unterliegen, sodass der gewerbesteuerpflichtige Gewinnanteil aus der Veräußerung geringer ist.
Dies ist ein Abstract zu einem Aufsatz der Zeitschrift "Unternehmensbewertung & Management" (UM), dem Vorläufer des BBB.
Fundstelle(n):
UM 10/2004
WAAAB-83620