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UM Nr. 5 vom

Rechtsfolgen mangelhafter Verkäuferleistung beim Unternehmenskauf

Prof. Dr. Reinhard Heyd und Dipl.-Wirtsch.-Jurist (FH) Dirk Prohaska

Nachdem die Autoren in dem in UM 3/2004 erschienenen Beitrag gezeigt haben, welche Auswirkungen die vor einem Unternehmenskauf vereinbarte Haftung des Verkäufers auf die Gegenleistung haben kann, stellen sie in diesem Beitrag Überlegungen darüber an, welche Auswirkungen eine Geltendmachung der verkäuferseitigen Mängelhaftung durch den Käufer auf die bereits verbindlich vereinbarte Gegenleistung haben kann. In diesem Zusammenhang werden die Rechtsfolgen mangelhafter Verkäuferleistung beim Unternehmenskauf ausführlich betrachtet. Die Kernaussagen des Beitrags lauten: (1) Primärer Anspruch des Käufers bei mangelhafter Leistung des Verkäufers ist das Recht auf Nacherfüllung. (2) Während das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung dem Käufer unabhängig vom Verschulden des Verkäufers zusteht, ist für einen Anspruch auf Schaden- oder Aufwendungsersatz das Vertretenmüssen des Verkäufers Voraussetzung. (3) In der Regel führen sowohl die Geltendmachung gesetzlicher Gewährleistungsrechte als auch der Verweis des Käufers auf Garantievereinbarungen zu einer Verringerung der Gegenleistung.

Dies ist ein Abstract zu einem Aufsatz der Zeitschrift "Unternehmensbewertung & Management" (UM), dem Vorläufer des BBB.

Fundstelle(n):
UM 5/2004
YAAAB-83547