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BBK Nr. 10 vom Seite 515 Fach 6 Seite 1320

Entstehung der Umsatzsteuer bei Lieferungen, sonstigen Leistungen und bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Auswirkungen der geplanten Umsatzsteuer-Erhöhung

Stefan Mücke

Die Beantwortung der Frage über die Steuerentstehung entscheidet, zu welchem Zeitpunkt ein Umsatz in die Voranmeldung oder die Jahreserklärung aufzunehmen ist. Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 verabschiedet hat und die Anhebung des Regelsteuersatzes ab 2007 auf 19 % langsam konkret wird, erhält die Frage nach der Steuerentstehung neben der zeitlichen Zuordnung eine erhebliche Bedeutung bei Leistungen an Endverbraucher. S. 516

I. Einführung

Am Ende der Prüfung, ob ein Umsatz steuerbar ist, ob ggf. eine Steuerbefreiung vorliegt und welcher Steuersatz anzuwenden ist, steht noch die Frage an, wann die Umsatzsteuer entsteht. Konkret bedeutet dies: In welcher Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist der Umsatz zu erklären? Im Falle einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (sog. Ist-Besteuerung) entsteht die Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Vereinnahmung – i. d. R. mit dem Geldeingang (§ 13 Abs. 1 Nr. 1b UStG i. V. mit § 20 UStG). Eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist nur auf Antrag und mit Zustimmung des Finanzamts möglich, wenn

  • der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 250.000 € (...

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