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Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Fahrausweisen als Sachbezug
Die OFD Hannover weist darauf hin, dass vom Arbeitgeber gewährte Fahrkostenzuschüsse und Job-Tickets seit 2004 steuerpflichtig sind und der Arbeitgeber diese gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschal mit 15 % versteuern kann. Eine Steuerbefreiung gilt nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Job-Tickets für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Höhe von maximal 44 € ersetzt (Freigrenze gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG für Sachbezüge). Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer tatsächlich öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Bei Arbeitnehmern von Nahverkehrsunternehmen ist der Rabattfreibetrag von 1.080 € pro Jahr anwendbar.