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Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen
Der entschieden, dass Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen grs. nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind und Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht und gegenüber dem Träger für die betreffende Sozialleistung abgerechnet werden, nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL steuerfrei sind. Dies gilt aber nur für konkrete Fälle der Legasthenie-Therapie wie sie im Urteilssachverhalt vom BFH zu beurteilen waren. Eine Übertragung auf andere Umsätze ist jedoch nicht möglich, da Steuerbefreiungsvorschriften nach ständiger Rechtsprechung des EuGH eng auszulegen sind.