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Sammelbeförderung von Arbeitnehmern
Die ohne besonders berechnetes Entgelt zu nicht unternehmensfremden Zwecken durchgeführte Sammelbeförderung von Arbeitnehmern von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Die grs. dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer zuzurechnende Beförderung kann durch besondere Umstände überlagert werden, die den Unternehmer dazu veranlasst haben, die Beförderung der Arbeitnehmer selbst zu besorgen.