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Erstattung der Reparaturkosten eines Musikinstruments
Ersetzt der Arbeitgeber aufgrund einer tarifvertraglichen Verpflichtung dem als Orchestermusiker beschäftigten Arbeitnehmer die Kosten der Instandsetzung des dem Arbeitnehmer gehörenden Musikinstruments, handelt es sich dabei um steuerfreien Auslagenersatz. Es ist grds. Sache der Orchestermusiker als Eigentümer der beruflich genutzten Musikinstrumente, sich um die erforderlichen Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen zu kümmern und auch die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Diese Maßnahmen fallen im Allgemeinen in die Sphäre der Arbeitnehmer. Im konkreten Fall war entscheidend, dass der Arbeitgeber tarifvertraglichen Regelungen unterworfen ist, die ihn verpflichten, seinen Arbeitnehmern die als erforderlich nachgewiesenen Instandsetzungskosten zu ersetzen. Als Folge liegt das Risiko ...