Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG München 28.03.2006 6 K 509/04, NWB direkt 20/2006 S. 3
Höhe einer dem Grunde nach unstreitigen Rückstellung
Bei der Ermittlung der Höhe einer Rückstellung ist grundsätzlich von den bekannten tatsächlichen Ist-Zahlen auszugehen, nicht jedoch von Daten aus einem ursprünglichen Wirtschaftsplan für das Streitjahr. Dem Finanzamt kann bei einer Schätzung nach § 162 AO nicht vorgehalten werden, es stütze sich unmittelbar auf Daten des Klägers.