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Verlustfeststellung bis Ende der Feststellungsfrist
Frist für Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG gilt nicht für Verlustfeststellung
Die Frage der Antragsveranlagung beschäftigt die Rechtsprechung zurzeit in mehreren Fällen. So ist vor dem BFH unter dem Aktenzeichen VI R 47/05 ein Verfahren zu der Frage anhängig, ob die Beschränkung der Antragsfrist für Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern, die keine anderen Einkünfte haben als die aus nichtselbständiger Arbeit, verfassungsgemäß ist. In seiner aktuellen Entscheidung XI R 33/04 hat sich der BFH dazu geäußert, welche Auswirkungen die Begrenzung der Frist für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf die Berücksichtigung von Verlusten hat.
Ausgangslage
Erzielt ein Steuerpflichtiger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, ist er nur dann verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn er eine der in § 46 EStG genannten Voraussetzungen erfüllt, z. B. Einkünfte aus einer anderen Einkunftsart in Höhe von mehr als 410 € (Verheiratete 820 €) hat. Früher betrugen die Grenzen 800 DM bzw. 1 600 DM. Besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, sondern liegt ein Fall einer sog. Antragsveranlagung vor, muss die Steuererklärung innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums eingereicht wer...