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Arbeitsförderung | Anordnung zur freiwilligen Weiterversicherung
Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. (BGBl 2003 I S. 2848) ist mit Wirkung vom eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung geschaffen worden. Sie betrifft Personen, die zuletzt in einem Versicherungsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit gestanden oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben und einen Angehörigen pflegen, eine selbständige Tätigkeit (z. B. Ich-AG) oder eine Auslandsbeschäftigung aufnehmen. Hierzu hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit eine Anordnung zum Antrags- und Beitragsverfahren bei freiwilliger Versicherung (Anordnung nach § 352a SGB III) v. (ANBA 2006 S. 241) erlassen.