Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wohnungseigentum | Einsicht in Jahresabrechnungen
Der Beschluss einer WEG über die Genehmigung der Jahresabrechnung ist anfechtbar, wenn zuvor keine zumutbare Möglichkeit bestand, in ausreichender Weise Einsicht in die Einzelabrechnungen der anderen Wohnungseigentümer zu nehmen. Dem Verwalter steht insoweit ein Gestaltungsspielraum zu; z. B. kann er den einzelnen Eigentümern zusammen mit der Gesamtabrechnung alle Einzelabrechnungen vorab zukommen lassen. Es gibt keinen Vertrauensschutz zugunsten des Verwalters, dass eine bisher unbeanstandet gebliebene Abrechnungs- und Aufstellungsweise hinsichtich der Jahresabrechnungen und der Wirtschaftspläne auch künftig nicht angefochten wird ().