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Umsatzsteuer | Befreiung für Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen
Der entschieden, dass Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen grundsätzlich nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind und Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht und gegenüber dem Träger für die betreffende Sozialleistung abgerechnet werden, nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL steuerfrei sind. Durch Veröffentlichung des Urteils im BStBl 2006 II S. 143 sind die Urteilsgrundsätze über den entschiedenen Einzelfall hinaus grundsätzlich allgemein anzuwenden. Dies gilt aber nur für konkrete Fälle der Legasthenie-Therapie wie sie im Urteilssachverhalt vom BFH zu beurteilen waren. Eine Übertragung auf andere Umsätze ist nicht möglich, da Steuerbefreiungsvorschriften nach ständiger Rechtsprechung des EuGH eng auszulegen sind (