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NWB Nr. 20 vom Seite 1701 Fach 21 Seite 1553

Geldwäsche und ihre rechtliche Bekämpfung

Straftatbestand und Geldwäschegesetz im Überblick

Prof. Dr. Jürgen Vahle

Geldwäsche gilt seit längerem als florierendes Geschäft in einer weltweiten Größenordnung von 1 500 Milliarden Dollar pro Jahr. Dies entspricht etwa 5 % der globalen Wirtschaftsleistung. Dennoch ist der Kampf gegen diese Form von Wirtschaftskriminalität vergleichsweise spät aufgenommen worden. Die EU hat erst 1991 ihre Erste Geldwäsche-Richtlinie verabschiedet. Der deutsche Gesetzgeber hat – unter dem Einfluss und Druck europarechtlicher Vorgaben – in den letzten Jahren mehrfach die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verschärft.

I. Erscheinungsformen

Geldwäschevorgänge werden zumeist gut getarnt und sind vielfach auf Anhieb nicht zu erkennen. Verschiedene Zwischenstufen sollen die Herkunft des nach der Geldwäsche „gewaschenen” Geldes verschleiern. Die Phasen lassen sich grob wie folgt unterscheiden:

  • Einbringung der illegal erwirtschafteten Gewinne in den legalen Finanz- bzw. Wirtschaftskreislauf (z. B. Einzahlung auf Konten in Ländern mit nachlässiger Bankenaufsicht; Erwerb leicht übertragbarer Wertträger);

  • Verwischung der Spuren (z. B. durch zahlreiche verwirrende Transaktionen, meist über Ländergrenzen hinweg, z. B. durch Überweisung von sog. Offshore-Zentren);

  • „Legalisierung...

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