Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten;
Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006
Bezug:
Mit Scheiben vom (BStBl 2005 II S. 845) hat das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten Stellung genommen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die dort getroffenen Aussagen grundsätzlich auch auf Aufwendungen anzuwenden, die im Zusammenhang mit sog. Hospitality-Leistungen zur Fußballweltmeisterschaft 2006 stehen. Hierzu gilt Folgendes:
1. Hospitality-Leistungen
Im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 werden sog. Hospitality-Leistungen angeboten, die den Eintritt ins Stadion (verbunden mit Logen- oder bevorzugten Sitzplätzen), bevorzugte Parkmöglichkeiten, gesonderten Zugang zum Stadion, Bewirtung, persönliche Betreuung, Erinnerungsgeschenke und ein Unterhaltungsangebot umfassen. Diese werden in verschiedenen Kategorien angeboten. In Hospitality-Leistungen sind keine Werbeleistungen enthalten.
2. Anwendung der Vereinfachungsregelungen
Abweichend von Rdnr. 14 des ist für die pauschale Aufteilung der einzelnen Leistungselemente folgender Aufteilungsmaßstab anzuwenden:
Der Anteil für Bewirtung wird mit 30 v.H. – begrenzt auf 1.000 Euro pro Teilnehmer je Veranstaltung – angenommen.
Der Anteil für Geschenke wird mit dem Restbetrag angenommen.
Im Übrigen bleiben die Regelungen des unberührt.
Dieses Schreiben entspricht dem IV B 2 – S 2144 – 26/06, das im Bundessteuerblatt I veröffentlicht wird.
Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2144 - 13 St 32/St 33
Fundstelle(n):
KAAAB-83261