Steuerliche Behandlung von Kompensationszahlungen an Anleger wegen Wertverlusts des Grundstücks-Sondervermögens „grundbesitz-invest” (gi)
Der Fonds „grundbesitz-invest” (gi) wird von einer Tochtergesellschaft der Deutsche Bank AG (DBAG) verwaltet und im Schwerpunkt an Kunden des Deutsche Bank-Konzerns im Inland vertrieben. Der gl ist nach massiven Mittelabflüssen aufgrund angekündigter Immobilien-Neubewertungen am geschlossen worden.
Aus Kulanz und auch zur Vermeidung potentieller, in der Presse bereits angekündigter Schadensersatzprozesse sollen Anleger von den in den Vertrieb der Anteile eingebundenen Gesellschaften des DB-Konzerns (DBAG, DB Privat- und Geschäftskunden AG – DBPGK –) eine Ausgleichszahlung erhalten. Diese soll wie folgt aussehen:
gi-Anleger erhalten als Entschädigungsbetrag die Differenz zwischen ihrem Anschaffungspreis einschließlich des bezahlten Ausgabeaufschlags und dem aktuellen Rücknahmekurs bei Wiedereröffnung des Fonds abzüglich zwischenzeitlich erhaltener Brutto-Ausschüttungen.
Das BMF teilte hierzu im Schreiben vom IV C 1 – S 1980 – 1 – 12/06 folgendes mit:
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Ausgleichszahlungen an die Anleger, die von in den Vertrieb der Anteile eingebundenen Gesellschaften des DB-Konzerns wie DBAG und DBPGK geleistet werden,
beim betrieblichen Anleger zu den Betriebseinnahmen zu zählen,
beim privaten Anleger
nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 2 Abs. 1 InvStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 EStG zu zählen und
(bei Veräußerung innerhalb eines Jahres) bei der Ermittlung des Gewinns/Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu berücksichtigen.
(aus FMS vom Az.: 32 – S 1980 – 028 – 11997/06)
Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 1980 - 8 St 32/St 33
Fundstelle(n):
DStZ 2006 S. 421 Nr. 12
AAAAB-83260