Eine Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchsrechts zugunsten des Schenkers
ist auch dann nach § 14 ErbStG als Vorerwerb im Rahmen der nachfolgenden Erbschaftsteuerveranlagung zu berücksichtigen, wenn
der Grundstückserwerber und spätere Alleinerbe das Nießbrauchsrecht des Schenkers (Erblassers) vor dem Tod gegen Zahlung einer
dem Verkehrswert entsprechenden Abfindung abgelöst hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1081 Nr. 17 EFG 2006 S. 912 Nr. 12 INF 2006 S. 528 Nr. 14 NWB-Eilnachricht Nr. 21/2006 S. 1748 UVR 2006 S. 205 Nr. 7 UVR 2006 S. 235 Nr. 8 PAAAB-83135
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