FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 166/01 EFG 2006 S. 1175 Nr. 15
Gesetze:
DBA CHE Art. 4
DBA CHE Art. 11 Abs. 1
Unterscheidung zwischen Wohnsitz und Wohnstätte nach DBA-Schweiz
Leitsatz
Eine Wohnung wird nicht durch ihre intensive Nutzung, sondern durch die objektiv zu ihr bestehende persönliche Bindung zur
ständigen Wohnstätte i. S. d. Art. 4 Abs. 2 S. 1 DBA-Schweiz. Eine ständige Wohnstätte liegt danach z. B. dann vor, wenn die
Wohnung zu beruflichen Zwecken und nicht nur gelegentlich bewohnt wird, wenn sie also mehr als nur bereitgehalten wird.
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1394 Nr. 22 EFG 2006 S. 1175 Nr. 15 INF 2006 S. 442 Nr. 12 IWB-Kurznachricht Nr. 17/2006 S. 791 KÖSDI 2006 S. 15231 Nr. 9 MAAAB-83123
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.02.2006 - 13 K 166/01
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