Rechtsgrundlagen für die Nacherhebung von Antidumpingzoll im Rahmen der zwischen Juli 1996 und Dezember 1997 erfolgten Überführung
von aus China stammendem Silizium in den zollrechtlich freien Verkehr
Leitsatz
Die Antidumping-Verordnung (EWG) Nr. 2200/90 i.d.F. der Antidumping-Verordnung (EWG) Nr. 1607/92 bzw. der Antidumping-Verordnung
(EWG) Nr. 2496/97 verstößt weder gegen die Grund-Verordnungen (EWG) Nr. 2423/88 bzw. Nr. 3283/94 und Nr. 384/96 noch gegen
die völkerrechtlichen Vorschriften des Art. VI GATT und die dazu gehörigen Übereinkommen (hier: kein Verstoß gegen GATT 1947,
GATT 1994, Antidumping-Kodex 1979 sowie Antidumping-Übereinkommen 1994). Daher war die innerhalb der Festsetzungsfrist erfolgte
Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Silizium, das aus China stammte und im Zeitraum zwischen Juli 1996 und Dezember 1997
in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurde, rechtmäßig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAB-83114
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.09.2005 - 11 K 286/04
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