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FG Düsseldorf 17.10.2005 11 K 5616/04 E, IWB 9/2006 S. 1039

Einkommensteuer | Erlass von Steuern gem. § 50 Abs. 7 EStG bei ausländischen Tanzensembles

▶ Urteil: (1) Mindestvoraussetzung für die Annahme eines volkswirtschaftlichen Grundes als Voraussetzung für einen Steuererlass gem. § 50 Abs. 7 EStG ist, dass die Tätigkeit des beschränkt Stpfl. sich überhaupt auf die volkswirtschaftliche Entwicklung auswirken kann. (2) Bei der Ermessensausübung gem. § 50 Abs. 7 EStG kann das FA sich nicht auf das , BStBl I 1983, S. 382, berufen, weil dessen Regelungen nicht von § 50 Abs. 7 EStG gedeckt sind (EFG 2006, S. 353).

▶ Hinweis: Im Streitfall waren die Mitglieder eines Schweizer Tanzensembles mit ihren Einkünften aus inländischen Tanzveranstaltungen beschränkt stpfl. (§ 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG). Die Honorare unterlagen grundsätzlich dem Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG. Streitig war, ob die Voraussetzungen für den Steuererlass nach § 50 Abs. 7 EStG vorlagen. Danach kann die ESt bei beschränkt Stpfl. ganz oder zum Teil erlassen werden, wen...BStBl I 1983, S. 382BStBl I 1995, S. 336

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