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IWB 9/2006 S. 1042

Weißrussland | umfangreiche Steuervergünstigungen für Unternehmen

Der allgemeine Gewinnsteuersatz beträgt 24 %. In einzelnen Regionen und Städten gelten vergünstigte Gewinnsteuersätze von 15 % und 12 %. Unternehmen mit mindestens 30 % ausländischer Beteiligung können, wenn die Güter und Leistungen aus eigener Produktion realisiert werden, für drei Jahre von der Gewinnsteuer befreit werden. Gewinne in Anlageninvestitionen sind generell von der Gewinnsteuer befreit. Auf Wertpapiergeschäfte ist eine Ertragsteuer von 40 % zu entrichten, die in bestimmten Regionen auf 20 % reduziert werden kann. Die Kapitalertragsteuern (Dividendensteuern usw.) sind allgemein mit 15 % (5 % für Gewinne ausländischer juristischer Personen) festgelegt. Die Immobiliensteuer beläuft sich auf 1 % des Nettowertes von Gebäuden. Die Bodensteuer (Pachtgebühr) ist abhängig von der Quali...

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