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OLG Köln 27.08.1996 16 Wx 205/96
Wohnungseigentum; | bauliche Veränderung durch Verglasung einer Terrasse
Die Errichtung eines Wintergartens durch Verglasung einer Terrasse stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht und nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer zulässig ist ().