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IWB Nr. 9 vom Seite 387

Tschechien führt Advance Pricing Agreements ein

Dipl.-Ökonomin Silke Golz und Rechtsanwältin Susanne Hammerschmitt, Düsseldorf

Mit Verordnung vom hat nun auch Tschechien formale Regeln zum Abschluss von Advance Pricing Agreements (APA) für grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen eingeführt. Die Rechtsverordnung orientiert sich sowohl an der OECD-Verrechnungspreisrichtlinie für multinationale Unternehmen und Steuerbehörden von 1995 (OECD-Richtlinien) als auch an dem Verhaltenskodex des EU-Joint Transfer Pricing Forums zur angemessenen Verrechnungspreisdokumentation (Code of Conduct). Ebenso wie in anderen Ländern dient der Abschluss von APA-Vereinbarungen hauptsächlich der Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit des Steuerpflichtigen durch den Schutz vor zumeist recht signifikanten Strafzuschlägen und der Vermeidung von internationalen Doppelbesteuerungen.

Tschechien folgt mit der Einführung der APA-Verfahren den weltweiten Entwicklungen auf dem Gebiet der Verrechnungspreise. Gleichzeitig stellt dies ein deutliches Signal für die Steuerpflichtigen dar, dass die tschechischen Finanzbehörden den konzerninternen Verrechnungspreisen in Zukunft deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Wurden i...

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