Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
InfoCenter - Stand: 10.10.2022

Haftung bei Organschaft

Catrin Geißler

I. Definition der Haftung bei Organschaft

Eine Gesellschaft (Organgesellschaft) kann dergestalt dem Willen eines anderen Rechtsträgers (Organträger) untergeordnet sein, dass zwischen beiden nach den jeweils einschlägigen Steuergesetzen eine sog. Organschaft besteht. Für die im Bereich der Organgesellschaft entstehenden Steueransprüche des Staates ist nach den Einzelsteuergesetzen grundsätzlich nicht mehr die Organgesellschaft, sondern der Organträger Steuerschuldner. Nach § 73 AO haftet die Organgesellschaft aber für diese Steuern.

II. Der Haftungstatbestand des § 73 AO (materielles Haftungsrecht)

Nach § 73 AO haftet eine Organgesellschaft für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich v...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen