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BBKM 5/2006 S. 113

Treuhandtätigkeit ist gewerbliche Tätigkeit

Das latente Spannungsverhältnis zwischen Steuerrecht, Berufsrecht und Versicherungsrecht tritt in anschaulicher Weise durch ein , F (StE 2006 S. 90) zu Tage. Um es vorweg zu nehmen: die Revision wurde zugelassen. Es lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wirtschaftsprüfer und zwei Steuerberater schlossen sich zu einer GbR zum Zwecke der Ausübung von Treuhandtätigkeiten im Bereich geschlossener Immobilien-Fonds zusammen. Die GbR nahm ein umfangreiches Aufgabenspektrum wahr. Auftragsgegenstand war sowohl die Begutachtung der für den Erwerb vorgesehenen Immobilien und die rechtliche Beratung bei der Erstellung der Kauf- und Gesellschaftsverträge als auch die Prüfung des Fondsprospekts, der Abschluss der einzelnen Treuhandverträge und die...