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Sozialversicherungsbeiträge bei Insolvenz des Arbeitgebers
Die Bundesregierung hat Mitte März 2006 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Änderung des Beitragsrechts der Sozialversicherung herbeiführen soll, welche auf den ersten Blick harmlos wirkt: In einem neu einzufügenden Satz 2 des § 28e Abs. 1 SGB IV soll festgelegt werden, dass die Zahlung des Arbeitnehmeranteils am Sozialversicherungsbeitrag „als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht gilt”. Hinter der geplanten Neuregelung stehen handfeste finanzielle Interessen. Die beabsichtigte Gesetzesänderung zielt nämlich darauf ab, einer Anfechtung in der Insolvenz des Arbeitgebers insofern den Boden zu entziehen, als die betreffenden Zahlungen an den SozialversicherungsträgerS. 112 den Arbeitnehmern zugerechnet werden. Es sollen also die Sozialversicherungsträger im Insolvenzfall privilegiert werden. Vergleichbare ...