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BBKM Nr. 5 vom Seite 133

Rentenversicherung und berufsständische Versorgung?

Seewald O., Berufsständische Versorgung und gesetzliche Rentenversicherung, NWB 8/2006, Fach 27 S. 6173-6188

Mitglieder freier Berufe werden von berufsständischen Versorgungswerken erfasst, so auch Steuerberater. Von ihrer sozialpolitischen Leitvorstellung her strebt die berufsständische Versorgung eine soziale Sicherung der „Selbständigen” an, jedoch kommt es nicht selten zu einer Einbeziehung auch solcher Berufsträger, die angestellt oder verbeamtet sind. Damit droht eine doppelte Mitgliedschaft, da solchen Berufsträgern auch der Weg in die gesetzliche Rentenversicherung eröffnet ist.

Praxishinweis

Wenngleich auf den ersten Blick eine solche Doppelversorgung hinnehmbar, wenn nicht sogar mit Blick auf schrumpfende Altersversorgungsbezüge wünschenswert erscheint, folgt bei näherer Betrachtung unter Umständen ein böses Erwachen: Es kommt zu einer mehrfachen Beitragsbelastung unter Anrechnung von Leistungen des einen Versorgungssystems auf das andere. Das Gesetz hilft, die Entstehung dieser Situation zu vermeiden und bietet insbesondere mit der Befreiung von der Versicherungspflicht ein probates Mittel. Seewald regt dazu an, den eigenen Platz in den Sicherungssystemen kritisch zu prüfen...