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Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs
Sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs sind keine Milch oder Milchmischgetränke i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1999, Nr. 4 oder 35 der Anlage (jetzt: Anlage 2) zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UStG 1999. Der Begriff „Milchmischgetränk” ist umsatzsteuerrechtlich auszulegen, weil er der Kombinierten Nomenklatur fremd ist, während die Begriffe „Milch” und „Erzeugnisse” in Kapitel 4 und in Position 2202 Kombinierte Nomenklatur verwendet werden und deshalb zolltariflich auszulegen sind.