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Verwertung wertstoffhaltiger Abfälle durch private Abfallentsorger
Zur Entsorgung von wertstoffhaltigen Abfällen aus privaten Haushaltungen (z. B. Altpapier) schließen die Landkreise und Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Verträge mit privaten Unternehmen der Abfallwirtschaft bzw. mit von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaften. Die Abfallentsorger übernehmen danach die Sammlung, Verwertung, Vermarktung und ggf. weitere damit zusammenhängende Tätigkeiten (z. B. Transport) der wertstoffhaltigen Abfälle. Zu der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung dieser Leistungsbeziehungen nimmt die OFD Karlsruhe Stellung.