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Systemumstellung der kirchlichen Versorgungskasse
Der BFH hat mit Urteilen v. - VI R 32/04 und VI R 148/98 entschieden, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer auf eine andere Zusatzversorgungskasse kein steuerpflichtiger Arbeitslohn sind. Die Veröffentlichung der o. g. BFH-Urteile soll mit einem begleitenden BMF-Schreiben erfolgen. Wie in diesen Fällen bis auf weiteres zu verfahren ist, regelt die OFD Rheinland.